ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Anwendungsbereich

1. Alle Angebote erfolgen stets und ausschließlich
auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen.
Diese liegen allen Angeboten
und Vereinbarungen zugrunde und gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung
als anerkannt. Abweichende Bedingungen,
die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
sind, sind für uns unverbindlich, auch
wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wurde.

2. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff
„Verbraucher“ richtet sich nach der Legaldefinition
in §13 BGB.

3. Der in diesen Bestimmungen verwendete Begriff
„Unternehmer“ richtet sich nach der Legaldefinition
in §14 BGB.

§2 Zustandekommen des Vertrages
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind unverbindlich
und freibleibend. Ein wirksamer Kaufvertrag
kommt im Regelfall durch eine verbindliche
Auftragsbestätigung der vom Kunden getätigten
Bestellung zustande, spätestens aber
mit vorbehaltloser Empfangnahme der Ware
durch den Kunden.

§3 Lieferbedingungen
1. Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ab Lager zuzüglich
der Versandkosten, bei Frachtgut zuzüglich
der Frachtkosten. Der Verkäufer ist davon abgesehen
berechtigt, eine nach dem üblichen Kostenaufwand
berechnete angemessene Pauschale
zu verlangen.

2. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des
Kunden an die von ihm im Rahmen der Bestellung
angegebene Lieferanschrift. Sie geht spätestens
mit der Aufgabe bei dem Zusteller oder
Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden
über. Dies gilt nicht für Verbrauchsgüterkäufe;
dort bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Die Auslieferung der Ware erfolgt grundsätzlich
unversichert. Wird in Absprache mit dem
Kunden eine Versand- oder Transportversicherung
vereinbart, trägt der Kunde die damit verbundenen
Kosten.

3. Dem Verkäufer ist grundsätzlich gestattet,
Teillieferungen vorzunehmen. Gegebenenfalls
damit einhergehende Mehrkosten trägt er aber
selbst.

4. Der Kunde ist zur Annahme der Lieferung
bzw. Leistung verpflichtet. Kommt der Kunde
in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz
des uns hieraus entstehenden Schadens zu
verlangen.

5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen
im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern
die Änderungen oder Abweichungen unter
Berücksichtigung unserer Interessen für
den Kunden zumutbar sind. Sofern wir oder
der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung
oder der bestellten Lieferung oder Leistung
Zeichen oder Nummern gebrauchen,
können allein daraus keine Rechte im Hinblick
auf die Konkretisierung des Liefergegenstandes
oder des Lieferumfangs hergeleitet
werden.

6. Angaben zu Lieferfristen sind grundsätzlich
unverbindlich, es sei denn, es wurde ein
fester Liefertermin ausdrücklich schriftlich
zugesagt. Vereinbarte Lieferfristen verlängern
sich um diejenigen Zeiträume, in denen
die Auslieferung durch eine fehlerhafte oder
unterlassene Mitwirkungshandlung des Kunden
verzögert wird oder in denen der Verkäufer
aufgrund von unvorhersehbaren, nicht
von ihm zu vertretenden Umständen zeitweilig
an der Auslieferung gehindert ist, insbesondere
im Falle von höherer Gewalt, Betriebsstörungen,
Streiks, Lieferengpässen bei
Zulieferern, Naturkatastrophen oder politischen
Unruhen. Kommt es zu einer Lieferverzögerung,
wird der Verkäufer den Kunden
hiervon unverzüglich unterrichten. Hat
der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten,
so ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung
berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten.

7. Sollte der Verkäufer feststellen, dass die
von ihm nach dem Vertragsinhalt zu liefernde
Ware aus einem von ihm nicht zu vertretenden
tatsächlichen oder rechtlichen Grund
nicht mehr verfügbar ist, so ist er nach seiner
Wahl berechtigt, dem Kunden eine nach
Qualität und Preis gleichwertige Ware anzubieten
oder von dem Vertrag zurückzutreten.
Der Kunde ist seinerseits nach eigener Wahl
zum Rücktritt berechtigt, soweit die von dem
Verkäufer angebotene Ersatzlieferung nicht
seinen Vorstellungen entspricht.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die offiziellen Lieferpreise des
Verkäufers im Zeitpunkt des Bestelleingangs.

2. Soweit nicht anders ausgezeichnet, verstehen
sich sämtliche gegenüber Verbrauchern
angegebenen Preise als Bruttopreise inklusive
der gesetzlichen Mehrwertsteuer und exklusive
etwaiger Versand-, Fracht- oder
sonstiger Zusatzkosten. Gegenüber gewerblichen
Kunden verstehen sich sämtliche Preise
abweichend hiervon grundsätzlich als Nettopreise,
d. h. exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
und exklusive etwaiger Versand-,
Fracht- oder sonstiger Zusatzkosten.

3. Der Kauf erfolgt je nach Vereinbarung auf
Rechnung, per Lastschrift oder gegen Vorkasse.
Beim Kauf per Lastschrifteinzug hat
der Kunde für ausreichende Kontodeckung
zu sorgen, andernfalls haftet er für den eingetretenen
Schaden.

4. Der Verkäufer behält sich in Einzelfällen
vor, unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen Bonitätsauskünfte
zur Person des Kunden einzuholen
und die Zahlungsmöglichkeiten zur
Absicherung seines Risikos auf eine bestimmte
Zahlungsart zu beschränken. Dies gilt insbesondere
für Bestellungen aus dem Ausland.

5. Der Kaufpreis wird spätestens mit Lieferung
der Ware und Rechnungsstellung fällig und ist,
soweit sich aus der Rechnung nichts anderes ergibt,
innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf
das in der Rechnung benannte Konto zu überweisen.

6. Der Kunde gerät spätestens mit Erhalt der
ersten Mahnung in Verzug. Ungeachtet einer
Mahnung des Verkäufers tritt, soweit der Kunde
Unternehmer ist, Verzug automatisch mit dem
Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung
ein. Für Verbraucher gilt dies ebenfalls,
soweit sie auf diese Rechtsfolge bereits in der
Rechnung entsprechend hingewiesen wurden.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt
bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung
ein, wird unser gesamtes Guthaben
sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen
aus anderweitigen Lieferungen handelt.
Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in gesetzlich vorgesehener Höhe
zu verlangen, wobei die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens vorbehalten bleibt.
Für jede nicht verzugsbegründende Mahnung
wird dabei zumindest eine Mahnpauschale in
Höhe von 5 Euro vereinbart.

7. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder
ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht
nur dann, wenn die von ihm gegenüber dem
Verkäufer erhobene Forderung unstreitig, anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Die rechtswirksame Abtretung von Ansprüchen
des Kunden gegenüber dem Verkäufer bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Verkäufers.

9. Soweit der Kunde mit uns Zahlungen im
Wege der SEPA Lastschrift abwickelt, beträgt
die Vorankündigungsfrist 1 Kalendertag vor
Fälligkeit.

§5 Eigentumsvorbehalt

1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleiben
alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

2. Ist der Kunde Unternehmer, so bleiben alle
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
aller bestehenden und künftigen Forderungen
aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum
des Verkäufers. Eine Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware sowie ihre Verarbeitung,
Vermischung und sonstige Verwertung ist
ihm nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr
gestattet. Die daraus entstehenden Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm
geschuldeten Forderung (einschließlich Umsatzsteuer)
tritt er bereits im Voraus an den Verkäufer
ab, welcher die Abtretung annimmt. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere
bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten und die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware herauszuverlangen.
Der Kunde darf die abgetretenen
Forderungen nicht in ein Kontokorrentverhältnis
einstellen. Er ist jedoch bis zum jederzeit
zulässigen Widerruf des Verkäufers berechtigt,
die Forderungen für den Verkäufer einzuziehen.
Ungeachtet des Widerrufs erlöschen das Recht
zur Verwendung der Vorbehaltsware und das

Einziehungsrecht des Kunden automatisch,
wenn dieser seine Zahlungen eingestellt hat
oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz-
verfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
Von dem Kunden im Wege dieser Einziehungs-
ermächtigung eingezogene Beträge sind unver-
züglich an den Verkäufer weiterzuleiten. Auf
Verlangen des Verkäufers hat der Kunde sämt-
liche abgetretenen Forderungen zu benennen
und den Schuldnern gegenüber die Abtretung
offen zu legen. Im Verzugsfall ist der Verkäufer
ungeachtet dessen berechtigt, die Abtretung
auch selbst gegenüber den Schuldnern anzuzei-
gen und diese zur unmittelbaren Zahlung an ihn
aufzufordern.
3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereig-
nung der Vorbehaltsware ist für die Dauer des
Vorbehalts ausgeschlossen. Beeinträchtigungen
durch Dritte, insbesondere im Wege der
Zwangsvollstreckung, hat der Kunde dem Ver-
käufer unverzüglich unter Vorlage aller für die
Rechtsverteidigung maßgeblichen Unterlagen
und Informationen anzuzeigen und den Dritten
auf das Bestehen des Eigentumsvorbehalts hin-
zuweisen.
4. Der Kunde verpflichtet sich während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts zur ordnungs-
gemäßen Sicherung und Pflege der Vorbehalts-
ware.
§6 Einbau durch qualifiziertes Fachpersonal
Der Kunde ist verpflichtet, den Einbau der er-
worbenen Artikel durch qualifiziertes Fachper-
sonal vornehmen zulassen.
§7 Kostenvoranschläge, technische Unterla-
gen
1. Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnun-
gen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonsti-
ge Leistungsdaten sind freibleibend und nur
dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Eigentums und Ur-
heberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildun-
gen, Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen
bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte
ist nur mit schriftlicher Einwilligung zulässig.
2. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort
und Schriftgelten nur als unverbindliche Hin-
weise und befreien den Kunden nicht von der
eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung
der beabsichtigten Anwendungszwecke.
§8 Gewährleistung
1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung
von Waren gemäß der Eigenschaften und Spezi-
fikationen, wie sie sich aus der Produktbe-
schreibung des Verkäufers und des Herstellers
ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder
Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn
sie von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich
bestätigt wurden. Im Rahmen dessen gewähr-
leistet der Verkäufer die Eignung der Ware für
den nach dem Inhalt des Vertrages vorgesehe-
nen Zweck oder die gewöhnliche Verwendung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort
nach Eingang der Lieferung auf offensichtliche
Mängel oder Fehlmengen hin zu untersuchen
und diese unverzüglich gegenüber dem Verkäu-
fer anzuzeigen. Maßgeblich für die Berechnung
sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der
Eingang der Mängelrüge bei dem Verkäufer.
Zeigt sich später ein Mangel an der gelieferten
Sache, ist der Kunde in gleicher Weise zur un-
verzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber
dem Verkäufer verpflichtet. Bei unterlassener
oder nicht fristgemäß erfolgter Mängelrüge
gilt die Ware als genehmigt. Die vorstehen-
den Untersuchungs- und Rügepflichten gel-
ten nicht für Verbraucher.
3. Der Kunde wird bei Auftreten eines Man-
gels alle erforderlichen und zumutbaren
Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung
und Dokumentation des Mangels einleiten
und den Verkäufer entsprechend informie-
ren. Stellt sich nach Prüfung der Mängelrüge
heraus, dass kein Gewährleistungsfall vor-
liegt, und fällt dem Kunden im Zusammen-
hang mit der unberechtigten Mängelrüge
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last,
so kann der Verkäufer von dem Kunden Er-
satz der durch die Bearbeitung der Mängel-
rüge entstandenen Aufwendungen verlangen.
4. Im Fall eines Mangels, der auf einer feh-
lerhaften Montageanleitung beruht, besteht
die Verpflichtung zur Sachmangelhaftung
nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der
verkauften Sache fachkundig durchgeführt
wurde. Die fachkundige Durchführung hat
der Kunde darzulegen und zu beweisen.
5. Im Gewährleistungsfall leistet der Verkäu-
fer, soweit ihm dies möglich und zumutbar
ist, Nacherfüllung. Dies geschieht durch
Mängelbeseitigung oder Neulieferung einer
mangelfreien Sache, wobei die Wahl zwi-
schen diesen beiden Nacherfüllungsmöglich-
keiten, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist, grundsätzlich dem Verkäufer obliegt.
6. Sofern der Verkäufer nach den Regelun-
gen des Verbrauchsgüterkaufrechts zur Er-
stattung von Aus- und Einbaukosten ver-
pflichtet ist, ist diese auf einen Betrag be-
schränkt, der dem Wert, den die Ware ohne
den Mangel hätte, und der Bedeutung des
Mangels angemessen ist.
7. Schlägt die gewählte Form der Nacherfül-
lung fehl, ist sie dem Verkäufer unmöglich
oder unzumutbar oder konnte der Mangel
nach angemessener Fristsetzung durch den
Kunden trotz Nachbesserungsversuch nicht
beseitigt werden, stehen dem Kunden die
weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesonde-
re das Recht zur Minderung des Kaufpreises
oder zum Rücktritt vom Vertrag. Schadens-
ersatzansprüche des Kunden bleiben in den
Grenzen der nachstehenden Haftungsrege-
lungen unberührt.
8. Die Verjährungsfrist für Sachmängel be-
trägt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr ab
Lieferung der Sache, wenn es sich bei dem
Kunden nicht um einen Verbraucher handelt.
Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungs-
frist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren
beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es
sich bei dem Kunden um einen Verbraucher
handelt. Wenn es sich bei dem Kunden nicht
um einen Verbraucher handelt, erfolgt der
Verkauf von gebrauchten Sachen unter Aus-
schluss jeglicher Sach- und Rechtsmängel-
haftung, außer der Mangel wurde arglistig
verschwiegen oder eine Garantie für die Be-
schaffenheit der Sache übernommen (§ 444
BGB). Die vorstehende Gewährleistungs-
fristverkürzung gilt indes nicht bei arglistig
verschwiegenen Mängeln. Sie gilt ferner
nicht, sofern die Gewährleistungsrechte des
Kunden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässig-
keit des Verkäufers zurückzuführen sind, so-
wie im Rahmen von vom Verkäufer über-
nommenen Garantien oder gegenüber män-
gelbedingten Ansprüchen des Kunden auf
Grund einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit. Gesetzliche Hemmungs- oder Un-
terbrechungstatbestände bleiben in gleicher
Weise unberührt.
§9 Unternehmerrückgriff
1. Wenn der Kunde die verkaufte Sache im
Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen
Verbraucher weiterverkauft hat und diese Sache
als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen
oder den Kaufpreis mindern musste, kann er
uns gegenüber Sachmangelhaftungsansprüche
geltend machen.
2. Der Kunde kann zudem Ersatz der Aufwen-
dungen verlangen, die er im Verhältnis zum
Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom
Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits
beim Übergang der Gefahr auf den Kunden vor-
handen war.
3. Der Kunde hat im Rahmen dieses Unterneh-
merrückgriffs uns gegenüber keinen Anspruch
auf weiteren Schadensersatz.
§10 Rechte Dritter, Domains, E-Mails
1. Sollte ein Dritter dem Kunden die Verletzung
von Immaterialgüterrechten hinsichtlich der ge-
lieferten Ware vorwerfen, so ist der Kunde zur
sofortigen Mitteilung an den Verkäufer ver-
pflichtet.
2. Ist die gelieferte Ware nach Entwürfen oder
Anweisungen des Kunden gebaut worden, so
hat der Kunde den Verkäufer von allen Forde-
rungen, Verbindlichkeiten, Belastungen und
Kosten freizustellen, die aufgrund von Verlet-
zungen von Rechten Dritter, insbesondere Im-
materialgüterrechten (Urheberrechten, Patenten,
Gebrauchsmustern oder Warenzeichen etc.)
durch die Verwendung der Entwürfe und An-
weisungen des Kunden von Dritten erhoben
werden.
3. Dem Kunden werden durch den Abschluss
eines Kaufvertrags und die entsprechende Lie-
ferung von Ware keinerlei Rechte an vorbeste-
henden gewerblichen Schutzrechten einge-
räumt. Insbesondere erhält der Kunde weder un-
mittelbar noch konkludent irgendeine Art von
Lizenz, v.a nicht die Lizenz eine Marke von uns
in seine Geschäftspapiere aufzunehmen.
4. Auf dem gelieferten Produkt bzw. seiner Ver-
packung befindliche Hinweise auf gewerbliche
Schutzrechte von uns oder von Dritten darf der
Kunde nicht entfernen, entstellen oder auf sons-
tige Art und Weise verstecken. Auch darf der
Kunde keine entsprechenden Hinweise, Aufkle-
ber oder ähnliches ohne Zustimmung des jewei-
ligen Rechteinhabers hinzufügen oder die Ware
umverpacken.
5. von uns angegebene Originalteilenummer
dienen nur zu Vergleichszwecken und dürf in
keinem Fall von Abnehmern, die eine Werkstatt
betreiben oder in sonstiger Weise Ersatzteile
weiterveräußern, in die für deren Endkunden
bestimmten Rechnungen oder Rechnungsunter-
lagen aufgenommen werden.
5. Der Kunde darf weder im In noch im Aus-
land Domains anmelden, die Ausdrücke enthal-
ten, die durch unsere Markenrechte geschützt
oder Firmennamen sind. Wenn der Kunde ent-
gegen dieser Bestimmung dennoch solche Do-
mains anmeldet, stimmt er hiermit unwiderruf-
lich entweder deren unentgeltlicher Übertra-
gung an uns oder deren Löschung nach unserem
freien Ermessen zu. Dies gilt sinngemäß für
Adressen zum Empfang elektronischer Post

§11 Warenrücknahme/Wiedereinlagerungs-
gebühr
1. Wir sind zur Rücknahme bestellter und rich-
tig gelieferter, mängelfreier Ware nicht ver-
pflichtet. Soweit wir freiwillig vom Kunden
Ware zurücknehmen, gilt Folgendes: Rücknah-
mefähig ist nur Ware in ordnungsgemäßem,
verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich nicht
um Sonderanfertigungen bzw. -bestellungen
handelt. Gegen Rückgabe der Ware erhält der
Kunde eine Rückerstattung in Höhe des Waren-
werts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsge-
bühr. Die Rückerstattung wird nicht in bar aus-
bezahlt, sondern nur bei künftigen Einkäufen
bzw. Aufträgen verrechnet. Wir sind berechtigt,
mit Rückerstattungsbeträgen uneingeschränkt
aufzurechnen.
2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro
Artikel pauschal 15% des Wertes der zurückge-
nommenen Ware, sofern nicht ein anderer Wert
anlässlich der Rücknahme vereinbart wird. Die-
se Gebühr wird bei einer Warenrückgabe nach
dem 14 Tag ab Lieferdatum berechnet. Abwei-
chend hiervon werden Wiedereinlagerungsge-
bühren und Rücktransportkosten, die von unse-
rem Vorlieferanten erhoben werden, in gleicher
Hohe an den Kunden weiterberechnet.
§12 Datenschutz
Die durch den Verkäufer für die Geschäftsab-
wicklung von dem Kunden erhobenen Daten
werden zum Zwecke der Abwicklung der Be-
stellung nach Maßgabe der datenschutzrechtli-
chen Bestimmungen erhoben, gespeichert, ver-
arbeitet und genutzt. Auf eine Verwendung der
Kundendaten gemäß §4 Abs. 4 dieser allgemei-
nen Geschäftsbedingungen wird an dieser Stelle
nochmals gesondert hingewiesen.
§13 Haftung
1. Der Verkäufer haftet nicht für einfachfahrläs-
sige Pflichtverletzungen, es sei denn, dass diese
eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder gewährte Garantien betref-
fen oder die Ansprüche aus dem Produkthaf-
tungsgesetz herrühren. Die Haftung des Ver-
käufers bleibt ferner dann bestehen, wenn diese
eine Verletzung von Pflichten betreffen, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst möglich macht
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf (Kardinalpflichten).
2. Soweit eine Haftung des Verkäufers für ein-
fach fahrlässige Verletzung einer Kardinal-
pflicht besteht, ist die Ersatzpflicht des Verkäu-
fers auf typischerweise entstehende, vorherseh-
bare Schäden begrenzt. Dies gilt auch und im
Besonderen für entgangenen Gewinn.
3. Soweit nach den vorstehenden Regelungen
(§13 Abs. 1 und 2) eine Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
grundsätzlich auch für die persönliche Haftung
von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsge-
hilfen des Verkäufers.
§14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und
Gerichtsstand, Streitbeilegung
1. Auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die von
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen er-
fasst werden, findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-
Übereinkommens über Verträge über den inter-
nationalen Warenverkauf vom 11. April 1988
(UN-Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kauf-
mann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonder-
vermögen ist, Zittau.
3. Wir sind nicht bereit und nicht verpflich-
tet, an einem Streitschlichtungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzu-
nehmen.
§15 Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser all-
gemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon der Bestand und die Gültigkeit
des Rechtsverhältnisses und der übrigen Be-
stimmungen vorliegender allgemeiner Ge-
schäftsbedingungen grundsätzlich nicht be-
rührt. Gleiches gilt für anderweitige einzelne
vertragliche Bestimmungen.
2. Für vorgenannte Fälle verpflichten sich
die Parteien, anstelle jeder einzelnen unwirk-
samen Regelung solche zu vereinbaren, die,
sofern rechtlich möglich, den mit den un-
wirksamen Regelungen verfolgten wirt-
schaftlichen Zweck unter Berücksichtigung
der im bestehenden Rechtsverhältnis zum
Ausdruck gekommenen Interessen am nächs-
ten kommt. Nur sofern eine Anpassung
rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetz-
lichen Vorschriften.